Aufgaben der Schweißaufsichtsperson

Die DIN EN ISO 14731 enthält in Anhang B einen umfassenden Aufgaben- und Maßnahmenkatalog für die Arbeit der Schweißaufsicht. Diese sollen anhand der nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht und es soll auf besonders zu beachtende Punkte hingewiesen werden, wobei diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Auch in der Überschrift zu Anhang B heißt es:

”Wesentliche mit dem Schweißen verbundene Aufgaben nach ISO 3834, die zu berücksichtigen sind, sofern zutreffend“

Maßnahmenkatalog für die Schweißaufsichtsperson

Schon nach diesem Wortlaut ist der Maßnahmenkatalog nicht abschließend. Die jeweiligen Bestimmungen sind zu beachten, soweit sie für den Hersteller bzw. den Produktionsprozess zutreffen. In einzelnen Abschnitten von Anhang B wird wiederholt die Formulierung ”muss in Betracht gezogen werden“ verwendet. Hieraus wird einerseits wiederum deutlich, dass die Vorgaben Allgemeincharakter besitzen, d.h. die Anwendung anhand der jeweiligen Aufgabenstellung des Einzelfalls zu prüfen ist. Zum anderen stellt es die Norm in das Ermessen der Schweißaufsicht, ob und wie diese die Vorgaben nach Art und Umfang für den jeweiligen Herstellungsprozess umsetzen will. Dies birgt immer den Vorwurf und das Risiko in sich, im Schadensfall die Vorgaben der Norm nicht ausreichend beachtet zu haben. Hier ist es wichtig, regelmäßig zu dokumentieren, warum bestimmte Teile der Norm nicht beachtet wurden bzw. abweichende – mindestens gleich „sichere“ – Maßnahmen gewählt und umgesetzt wurden.

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Die wichtigsten Prüfungsschritte für die Projektvorbereitung

Zwischen den einzelnen Abschnitten von Anhang B bestehen starke Abhängigkeiten und teilweise Überschneidungen. Ausgehend hiervon ist eine Liste der wichtigsten Planungsschritte abgebildet. Diese soll der Schweißaufsicht notwendige Prüfungsschritte für die Phase der Projektvorbereitung an die Hand geben.

Art und Umfang der jeweiligen Abschnitte sind stark von der Größe des Projekts, den spezifischen Anforderungen an die Schweißarbeiten und der betriebsinternen Ausstattung des Herstellers abhängig. Die Liste kann daher nur eine grobe Orientierung unter Berücksichtigung der wesentlichen Punkte sein. Es empfiehlt sich daher, weitere und zu den einzelnen Abschnitten angepasste, einzelfallbezogene Checklisten zu erstellen. Zu den Punkten, wo dies generell möglich war, finden Sie Vorschläge für solche Checklisten, die Sie an Ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten anpassen können. So können die notwendigen Arbeiten weiter strukturiert und überwacht werden.

Prüfung der Anforderungen und Projektvoraussetzungen

Technische Aspekte

Die Prüfung hat zunächst in technischer Hinsicht auf Machbarkeit und Durchführbarkeit zu erfolgen:

  • Welche technischen Normen sind einschlägig und ist der Hersteller in der Lage, deren Anforderungen umzusetzen? Sind möglicherweise besondere Anwendungsnormen und Herstellungsverfahren erforderlich?
    Beispiel: Bolzenschweißen oder Schweißen von Betonstahl
  • Erfüllt der Betrieb des Herstellers die erforderlichen Qualifikationen und Nachweise?
  • Verfügen die Schweißer über entsprechende gültige Prüfungen für die konkreten Schweißarbeiten?
  • Es ist zu prüfen, ob der Hersteller den geforderten Qualitätsstandard erfüllen kann.
    Beispiel: Einhaltung bestimmter Abmessungen oder Toleranzen
  • Es ist zu prüfen, ob die Leistung ganz oder teilweise untervergeben werden muss.
  • Die Schweißaufsicht sollte in Abstimmung mit den verantwortlichen Beteiligten prüfen, ob das Leistungssoll anhand der zugrunde liegenden Kalkulation umgesetzt werden kann. Allzu oft werden Preise (isoliert) in Kalkulationsabteilungen erarbeitet. In der späteren Umsetzung folgt die Erkenntnis, dass die Herstellungskosten die kalkulierten Preise übersteigen.
  • Es ist zu prüfen, ob die vom Auftraggeber vorgegebenen Grundwerkstoffe und die Art der Schweißverbindung für die Umsetzung des Leistungssolls geeignet sind. Ferner ist zu prüfen, ob diese Auswahl ggf. selbst zu treffen ist.

Vertragliche bzw. juristische Aspekte

Die Durchführbarkeit ist im zweiten Schritt in vertraglicher bzw. juristischer Hinsicht zu überprüfen:

  • Die Schweißaufsicht muss prüfen, ob das Leistungssoll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln innerhalb des geforderten Zeitraums fristgerecht umgesetzt werden kann.
  • Es ist zu prüfen, ob ein ausreichend formuliertes Vertragswerk (evtl. als Muster oder Formularvorlage) zur Verfügung steht.
  • Die Schweißaufsicht muss prüfen, ob das Leistungssoll hinreichend konkret beschrieben ist.

Konstruktionsprüfung

Checkliste 1: Kriterien der Konstruktionsprüfung

KriterienBemerkungen
1. Festlegen der Schweißnähte in Abhängigkeit der Beanspruchung 
Lage der Verbindung in Übereinstimmung mit den Konstruktionsanforderungen 
Beanspruchung quer zur Nahtrichtung
Beanspruchung längs zur Nahtrichtung 
Ein- und mehraxiale Beanspruchungen 
Anordnung der Schweißnähte im Bereich niedriger Spannung 
Betriebs- und ggf. abweichende Montagebeanspruchungen 
2. Festlegen der Zugänglichkeit der Nähte zum Schweißen und Prüfen 
Zugänglichkeit für die Fertigung 
Mannlöcher 
Handlöcher 
Steifenanordnung 
Materialdicke 
Zugänglichkeit für die Prüfung 
Prüffähigkeit 
3. Festlegen der Schweißnahtprüfung nach … 
Grundwerkstoff 
Halbzeug 
Materialdicke 
Schweißverfahren 
Schweißnahtvorbereitung
Schweißfolge
Zugänglichkeit 
4. Festlegen der geforderten Qualität 
Bewertung nach ISO 5817 
Weitere schweißtechnische Anforderungen und/oder andere Vereinbarungen 

Checkliste 2: Konstruktions- und Zeichnungsprüfung

Die Checkliste Konstruktions- und Zeichnungsprüfung finden Sie in diesem pdf-Dokument.

Untervergabe

Sofern Leistungen an Nachauftragnehmer zu vergeben sind, so hat die Schweißaufsicht darauf zu achten, dass diese die technischen und normativen Anforderungen ebenfalls erfüllen. Das geschuldete Leistungssoll des Herstellers gegenüber seinem Auftraggeber muss sich im Vertrag zum Nachauftragnehmer widerspiegeln.

Schweißtechnisches Personal

Die Schweißaufsicht hat zunächst grundsätzlich zu prüfen, ob das Vertragssoll mit dem zur Verfügung stehenden Personal erbracht werden kann. Dies betrifft zum einen natürlich die Fertigungszeiten und die Vertragsfristen. Zum anderen muss das Personal über die jeweils nach den geltenden Normen erforderlichen Qualifikationen und Nachweise verfügen. Die jeweiligen Qualifikationsnachweise müssen gültig und dürfen nicht abgelaufen sein.

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Einrichtungen

Innerhalb dieses Abschnitts hat die Schweißaufsicht die für die Herstellung zur Verfügung stehenden betrieblichen Einrichtungen anhand des jeweiligen Auftrags zu prüfen und hierauf abzustimmen.

Daneben bestehen fortlaufende Pflichten zur Überprüfung und Überwachung der betrieblichen Einrichtungen. Wartungs- und Prüfungsintervalle sind einzuhalten.

Die jeweiligen Anforderungen sind nach Art und Umfang in Bezug auf den Hersteller und das jeweilige Projekt stark vom Einzelfall abhängig. Die Empfehlung lautet daher, weitere herstellerbezogene Checklisten zu erstellen.

Fertigungsplanung

Die Fertigungsplanung stellt den zentralen Prozess zur unmittelbaren Arbeitsvorbereitung dar. In ihr werden sämtliche maßgebenden Informationen zusammengeführt, gebündelt und festgehalten. Im Ergebnis dieses Prozesses liegt eine Ausarbeitung vor, die unmittelbar den Beginn des Fertigungsprozesses erlaubt. Die Fertigungsplanung ist somit die Gesamtheit aller Vorbereitungsmaßnahmen und daher besonders fehler- und haftungsträchtig. Eine Vielzahl von Mängeln und Schäden lässt sich auf eine unzureichende Fertigungsplanung zurückführen.

Bestandteile des fertigen Plandokuments

Bestandteile des fertigen Plandokuments können unter anderem sein:

  • Leistungsverzeichnisse und Leistungsbeschreibungen
  • statische Berechnungen
  • Werkstattplanung
  • Schweißanweisungen
  • Arbeitsanweisungen
  • Schweißnahtprüfpläne

Wesentliche Arbeitsschritte im Planungsprozess

Planungsunterlagen prüfen

Sofern vom Auftraggeber bzw. Kunden Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind diese zunächst nach Inhalt und Umfang zu prüfen. Dies betrifft im ersten Schritt die Übereinstimmung mit den vertraglichen Vorgaben, wenn der Auftraggeber nach Vertragslage verpflichtet ist, Planungsunterlagen bereitzustellen. Als zweiten Punkt hat die Schweißaufsicht die Planvorgaben inhaltlich auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit zu prüfen. Gemeint ist damit eine technische Prüfung, ob die Planung des Kunden eine Fertigung nach den Vorgaben des Vertrags und den anerkannten Regeln der Technik ermöglicht. Denkbar ist auch, dass der Hersteller die Planvorgaben weiter zu detaillieren und so in eine eigene Planung umzusetzen hat. Stellt sich im Ergebnis dessen heraus, dass die Planvorgaben unvollständig, mängelbehaftet oder gar unbrauchbar sind, ist dies dem Auftraggeber anzuzeigen.

Berechnungen erstellen bzw. koordinieren

Wenn eigene Berechnungen durch den Hersteller zu erstellen sind, so hat die Schweißaufsicht diese – je nach Einzelfall – selbst zu erstellen oder die Berechnung durch Dritte zu koordinieren und die Umsetzung im Planungsprozess zu überwachen. Häufig sind Berechnungen von statischen oder dynamischen Lastzuständen der fertigen Konstruktion, aber auch Nachweise von Montagezuständen oder Hilfskonstruktionen aufzustellen.

Werkstattplanung erstellen

Der Hersteller muss regelmäßig eine eigene Werkstattplanung, d.h. die Zeichnungen, nach denen unmittelbar die Konstruktion gefertigt und die Schweißung ausgeführt wird, erstellen. In dieser Planung sind die spezifischen betriebsinternen Gegebenheiten des Herstellers berücksichtigt. So kann es z.B. Sache des Herstellers sein, die Größe von Baugruppen anhand seiner Transportmittel und Hebezeuge auszulegen und selbst zu bestimmen. Maßgebend kann auch die Größe eines Tauchbads beim Feuerverzinken oder Passivieren sein. Die Notwendigkeit zur Erstellung der Werkstattplanung ergibt sich beispielsweise im Stahlbau aus DIN 18335 Abschnitt 3.2.

Nach heutigem Standard werden Werkstattpläne (ausschließlich) durch leistungsfähige Computerprogramme erstellt. Üblich ist, Bauteile im 3-D-Modell zu generieren, aus dem das Programm eine 2-D-Ableitung mit den notwendigen Ansichten, Maßen usw. erzeugt. Die Konstruktion wird dabei vom ”großen Ganzen“ in einzelne Baugruppen und Bauteile, bis hin zum Einzelteil, gegliedert. Aus dieser Struktur werden die Einzelteile (Positionspläne), Baugruppenzeichnungen und Montagepläne erstellt. Die Teile sind ebenso in Stücklisten erfasst und ausgewiesen. Leistungsfähige Programme können auch Daten für den direkten CNC-Zuschnitt oder auch Rohrabwicklungen über Schnittstellen ausgeben.

Die Schweißaufsicht hat dafür Sorge zu tragen, dass die Werkstattplanung die für die Bauteilherstellung und Schweißung erforderlichen Angaben enthält. Aus den Plänen müssen sich z.B. Art und Stärke von Schweißnähten (Stumpf- oder Kehlnaht, Nahtdicke, Baustellen- oder Werkstattschweißung usw.) ergeben. Darüber hinaus muss durch die Planung ein Bezug zu den Schweißanweisungen sichergestellt sein.

Schweißanweisungen und Schweißnahtprüfpläne anfertigen

Die Schweißanweisungen bilden ebenfalls einen Schwerpunkt bei der Fertigungsplanung. Die DIN EN ISO 14731 enthält einen eigenen Abschnitt zu Schweißanweisungen, weshalb an der entsprechenden Stelle näher auf diese eingegangen wird.

Oftmals sind Schweißnahtprüfungen am fertigen Bauteil erforderlich, wie dies z.B. bei Stahlbrücken regelmäßig der Fall ist. Hierfür sind entsprechende Schweißnahtprüfpläne zu erstellen, aus denen sich Lage, Umfang und Prüfmethode ergeben.

Fertigungsplanung als zentraler Schwerpunkt im Aufgabenbereich der Schweißaufsicht

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Fertigungsplanung einen Schwerpunkt im Aufgabenbereich der Schweißaufsicht bildet. Kommt es hier zu Fehlern, ist eine Haftung der Schweißaufsicht bzw. des Herstellers vorprogrammiert, da die Schweißaufsicht besondere Fachkunde auf sich vereint.

Einen Ausschnitt der Checkliste Fertigungs- und Montageplanung finden Sie in diesem pdf-Dokument.

Schweißanweisungen

Die Schweißanweisungen sind wesentlicher Bestandteil der Fertigungsplanung. Für Schweißanweisungen ist der Geltungsbereich zu berücksichtigen.

Demnach ist zunächst zu berücksichtigen, dass aus den Schweißanweisungen deren Geltungsbereich hervorgeht und ein Bezug zur Fertigungsplanung bestehen muss oder anders ausgedrückt: aus der Werkstattplanung ersichtlich sein muss, welche Schweißanweisungen zur Anwendung kommen. Die Schweißanweisung muss unter anderem folgende wesentliche Angaben enthalten:

Wesentliche Angaben der Schweißanweisung:

  • Herstellungsverfahren/Schweißprozess (z.B. WIG 141)
  • Angaben zum Zusatzwerkstoff und ggf. Schutzgas
  • Angaben zum Nahtaufbau (Lagenzahl, Wurzel- und Decklagen usw.)Geräteparameter (Stromquelle, Spannung, Stromstärke, Drahtvorschub, Volumen des Schutzgases)
  • Angaben zur Schweißnahtvorbereitung
  • Geschwindigkeit, Abschmelzleistung, Schweißposition usw.
  • Angaben über Vorwärmen oder Nachbehandlung

Für die Erstellung von Schweißanweisungen stehen ebenfalls zahlreiche Computerprogramme zur Verfügung.

Die Schweißanweisung bildet somit die Schnittstelle zwischen der Planung einerseits und der unmittelbaren Ausführung durch den Schweißer andererseits. Umso mehr ist eine permanente Kommunikation von Schweißaufsicht und Schweißer erforderlich. Die Schweißaufsicht benötigt immer eine Rückinformation, ob die Schweißung mit der vorgegebenen Planung wirtschaftlich und qualitätsgerecht ausführbar ist.

Beispiel einer Schweißanweisung
Beispiel einer Schweißanweisung (Ausschnitt aus „Die Schweißaufsicht im Betrieb“)

Schweißzusätze

Eine weitere wichtige Komponente im Gesamtherstellungsprozess sind die Schweißzusätze. Unter diesem Oberbegriff sind sämtliche erforderlichen Zusätze und Hilfsstoffe zu verstehen. Hierzu gehören demnach der ”unmittelbare“ Zusatzwerkstoff (z.B. Drahtelektrode), aber auch Schutzgase und sonstige Stoffe (z.B. Pulver beim UP-Schweißen).

Auswahl, Festlegung und Wareneingangskontrolle der erforderlichen Schweißzusätze durch die Schweißaufsicht

Insofern besteht zunächst ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Fertigungsplanung. Bereits im Planungsstadium muss eine Auswahl und Festlegung der erforderlichen Schweißzusätze erfolgen. Die Schweißaufsicht muss gewährleisten, dass die Angaben in der Bestellung und die Lieferung den planungsseitig vorgegebenen Schweißzusätzen entsprechen. Es ist durch die Schweißaufsicht eine dahin gehende Wareneingangskontrolle sicherzustellen. Im Weiteren dürfen nur die jeweiligen projekt- und bauteilbezogenen Schweißzusätze in den Produktionsprozess gelangen. Sofern besondere Nachweise, Prüfungen und Bescheinigungen gefordert sind, so muss die Schweißaufsicht dies bei der Auswahl, Bestellung, beim Wareneingang und bei der Verarbeitung sowie der Dokumentation ebenfalls entsprechend berücksichtigen. Unachtsamkeiten und Abweichungen können hier bereits zu Mängeln und späteren Schäden führen.

Die Schweißaufsicht ist darüber hinaus für die ordnungsgemäße Lagerung und Handhabung verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Ist ein besonderer Umgang, wie etwa die Rücktrocknung von Stabelektroden erforderlich, so hat die Schweißaufsicht auch diese Anforderungen zu koordinieren und zu überwachen.

Werkstoffe

Auswahl, Festlegung und Wareneingangskontrolle der erforderlichen Werkstoffe durch die Schweißaufsicht

Die Ausführungen zu den Schweißzusätzen gelten für die Grundwerkstoffe sinngemäß. Auch diese müssen bereits in der Fertigungsplanung verbindlich festgelegt werden. Hier ist ebenfalls ein Qualitätsmanagementsystem zu empfehlen, welches die ordnungsgemäße Bestellung und den Wareneingang sicherstellt. Werden an das Material bzw. den Grundwerkstoff besondere Qualitätsanforderungen gestellt, so hat die Schweißaufsicht zu prüfen und sicherzustellen, dass Nachweise und Prüfzeugnisse vorliegen und dokumentiert werden. Gleiches gilt für Materialuntersuchungen und -prüfungen.

Ebenso wie bei den Zusatzwerkstoffen ist eine fachgerechte Handhabung und Lagerhaltung unerlässlich. Klassisches Beispiel ist hier die Trennung von ”schwarzem“ und ”weißem“ Grundwerkstoff. Ein sorgloser Umgang kann hier schwerwiegende Folgen haben, da sich die Werkstoffe nach ihren mechanischen und werkstoffbedingten Eigenschaften nach außen hin oftmals nicht unterscheiden.

Als weiteren wichtigen Punkt führt die Norm die Rückverfolgbarkeit des Werkstoffs an. Bauteile der fertigen Konstruktion müssen sich bis zum Bestell- und Liefervorgang rückverfolgen lassen. Wichtig ist dies z.B. bei Blechmaterial, das besondere Eigenschaften aufweist und im Lieferzustand als großflächige Tafel den Wareneingang passiert. Im Zuschnitt werden hieraus entsprechend der Werkstattplanung Einzelpositionen gefertigt. Die Schweißaufsicht hat sicherzustellen, dass eine lückenlose Nachvollziehbarkeit zum Ausgangsmaterial sichergestellt ist.

Checkliste für Werkstoffe
Checkliste Werkstoffe für die Schweißaufsicht

Überwachung und Prüfung

Fortlaufende Überwachung

Die Norm greift zunächst nochmals notwendige Tätigkeiten der Schweißaufsicht auf, die bereits Bestandteil der Überprüfung der Anforderungen und der Fertigungsplanung waren. Dies betrifft z.B. den Einsatz der Schweißer und Bediener. Da zwischen Fertigungsplanung und Beginn des eigentlichen Herstellungsprozesses erhebliche Zeiträume liegen können, ist es konsequent und richtig, dass die Abläufe und Zwischenschritte nochmals aufgeführt werden. Aus rechtlicher Sicht folgt hieraus gerade, dass die DIN EN ISO 14731 der Schweißaufsicht auferlegt, den Planungs- und Herstellungsprozess sowie die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben fortlaufend zu überwachen. Die Verletzung dieser Beobachtungs- und Überwachungspflichten führt somit ebenfalls regelmäßig zur Haftung bei Schadensereignissen.

Prüfaufgaben der Schweißaufsicht vor dem Schweißen

Die Schweißaufsicht hat somit, ggf. nochmals und wiederholt, zu prüfen, dass

  • die zur Herstellung vorgesehenen Schweißer und Bediener geeignet sind und über gültige, den jeweiligen Geltungsbereich abdeckende Befähigungsnachweise verfügen,
  • die Eignung und die Vollständigkeit der Schweißanweisungen für die konkrete Bauteilherstellung sichergestellt sind und
  • die Grundwerkstoffe und Schweißzusätze mit den Planvorgaben übereinstimmen und entsprechend gekennzeichnet sind, um Verwechslungen auszuschließen.

Schweißnahtvorbereitung überwachen

Außerdem sind Aufgaben definiert, die bereits den Herstellungsprozess in unmittelbarer Vorbereitung der Schweißung betreffen. Die Schweißaufsicht hat daher zunächst die ordnungsgemäße Herstellung der Schweißnahtvorbereitung in Umsetzung der Schweißanweisungen zu überwachen. Im weiteren Schritt sind Bauteilkomponenten zusammenzubauen und zu heften. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten, weil hier bereits die Weichen für eine maßhaltige Konstruktion unter Einhaltung der zulässigen Toleranzen gestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass in den Heftnähten keine Bindefehler auftreten. Erforderlichenfalls bedarf es besonderer Spann- und Heftvorrichtungen.

Sind besondere Anforderungen zu beachten, z.B. die Vermeidung von Verzug, so hat die Schweißaufsicht die Einhaltung der hierauf gerichteten Vorgaben und Maßnahmen aus der Schweißanweisung ebenfalls zu prüfen. Der Vermeidung von Verzug ist bereits in der Fertigungsplanung und bei der Ausarbeitung der Schweißanweisungen durch die Bauteilgestaltung sowie die Anordnung und Schweißfolge der Nähte besondere Beachtung zu schenken.

Einhaltung der Arbeits- und Umgebungsbedingungen überprüfen

Vor Beginn der Schweißarbeiten hat sich die Schweißaufsicht über die ordnungsgemäße Einhaltung der Arbeits- und Umgebungsbedingungen zu vergewissern. Dies betrifft einerseits die Beachtung der Arbeitssicherheitsbestimmungen für das Schweißpersonal und zum anderen die Herstellungsbedingungen (Feuchte, Zugluft usw.).

Checkliste Überwachung und Prüfung vor dem Schweißen
Überwachung und Prüfung vor dem Schweißen

Überwachung und Prüfung

Kontrollmaßnahmen während des Schweißens

  • Überprüfung der wesentlichen Schweißparameter
  • Vorwärm- und Zwischenlagentemperaturen
  • Reinigung, Prüfung der Raupenformen und des Lagenaufbaus
  • Ausarbeitung der Wurzel
  • Einhaltung der Schweißfolge
  • Gebrauch und Handhabung der Schweißzusätze
  • Kontrolle des Verzugs und der Maßhaltigkeit

Die Festlegung nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahmen während des Schweißprozesses obliegt wiederum der Schweißaufsicht und ist stark einzelfallabhängig.

Überwachung und Prüfung

Bauteilprüfung nach der Schweißung

Die Überwachungspflicht der Schweißaufsicht erstreckt sich selbstverständlich auch über den eigentlichen Herstellungsprozess hinaus auf die Bauteilprüfung nach der Schweißung. Insofern ist zunächst eine Sichtprüfung auf Vollständigkeit, Abmessung und Form der Schweißnähte vorzunehmen. Die Schweißaufsicht sollte regelmäßig eigene Prüfungen auf oberflächennahe Risse, etwa durch eine Farbeindringprüfung, durchführen. Entsprechend den vertraglichen und normativen Anforderungen müssen erforderlichenfalls zerstörende oder zerstörungsfreie Prüfungen vorgenommen oder durch Dritte veranlasst werden. Nach einer abschließenden Gesamtprüfung des Bauteils kann dieses zur Weiterbearbeitung oder für den Kundenversand freigegeben werden.

Mangelnde Übereinstimmung und Korrekturmaßnahmen

Korrekturmaßnahmen bzw. Reparatur des Bauteils

Ergibt die Bauteilprüfung eine Abweichung von der Fertigungsplanung und somit vom Vertragssoll, so sind Korrekturmaßnahmen durch die Schweißaufsicht zu veranlassen. Bestenfalls können die betreffenden Stellen nachgearbeitet und das Bauteil repariert werden. Anderenfalls ist das Bauteil insgesamt zu verwerfen. Die Ursachenuntersuchung und -behebung hat hierbei zentrale Bedeutung. Die Schweißaufsicht muss die Änderungsmaßnahmen in der Planung, der Schweißanweisung und im Schweißprozess genau prüfen und dokumentieren. Oftmals wird man sich nur iterativ dem gewünschten Ergebnis annähern können.

Abnahmeprotokoll für Schweißkonstruktionen: Bauprüfung
Checkliste Abnahmeprotokoll für Schweißkonstruktion

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und Qualitätsberichte

Maßnahmen für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Maßgebend ist, dass im Schadensfall eine taugliche Dokumentation vorliegt und die Rückverfolgbarkeit tatsächlich gelingt.

Die Rückverfolgbarkeit ist in verschiedenen Bereichen zu gewährleisten, unter anderem für:

  • Grundwerkstoffe
  • Schweißzusätze
  • Schweißanweisungen
  • Schweißer und Bediener
  • Art und Parameter der Nahtherstellung

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems empfehlenswert

Damit einher geht eine strukturierte und umfassende Dokumentation innerhalb der Qualitätssicherung. Insoweit empfiehlt sich die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems. In Schadensfällen und bei längeren Gewährleistungszeiträumen muss häufig nach mehreren Jahren auf die Projektunterlagen zurückgegriffen werden.

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Aufgaben der Schweißaufsichtsperson – Auszug aus „Die Schweißaufsicht im Betrieb“

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Bildquellen:

  • Berkut_34/iStock/Getty Images
  • Redaktion Schweißaufsicht