DIN EN ISO 14731 – Vorgaben für die Schweißaufsicht

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Die DIN EN ISO 14731 beinhaltet eindeutige Vorgaben für die Organisation, Koordination, Überwachung und Kontrolle der Schweißtätigkeiten in den Herstellerunternehmen und ist somit von herausragender Bedeutung für Hersteller und Schweißaufsicht gleichermaßen. Der vollständige Titel lautet „DIN EN ISO 14731:2019-07 Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung“.

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen den Inhalt der Norm, zeigen Ihnen, was sich durch die Neufassung für die Schweißaufsicht geändert hat, und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn die Vorgaben der DIN EN ISO 14731 nicht oder fehlerhaft umgesetzt werden.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Den vollständigen Beitrag finden Sie im Produkt „Die Schweißaufsicht im Betrieb“.

DIN EN ISO 14731: Das regelt die Norm

Zusammengefasst legt die DIN EN ISO 14731:2019-07 „Schweißaufsicht ‒ Aufgaben und Verantwortung“ die essenziellen mit der Schweißqualität zusammenhängenden Aufgaben – inklusive der Koordinierung schweißtechnischer Tätigkeiten – sowie die Verantwortlichkeiten fest, welche die Schweißaufsicht umfasst. Als Beurteilungsgrundsatz gilt gemäß der Norm, dass das Schweißaufsichtspersonal für die zugewiesenen schweißtechnischen Aufgaben die erforderliche Kompetenz besitzen muss. Die Norm geht zudem davon aus, dass das Schweißaufsichtspersonal die notwendige Ausbildung, die nötigen Qualifikationen sowie die erforderliche Erfahrung aufweist und vom Hersteller benannt ist.

Anwendungsbereich der DIN EN ISO 14731

Im ersten Abschnitt des Normtexts wird der Anwendungsbereich der Norm aufgezeigt. Es geht dabei um die Festlegung

  • der wesentlichen mit der Schweißqualität zusammenhängenden Aufgaben sowie
  • der Verantwortung, die die Schweißaufsicht umfasst.

Als Beurteilungsgrundsatz gilt gemäß der DIN EN ISO 14731, dass das Schweißaufsichtspersonal für die ihm zugewiesenen schweißtechnischen Aufgaben die erforderliche Kompetenz aufweisen muss. Die Norm setzt voraus, dass das Schweißaufsichtspersonal

  • die erforderliche Ausbildung genossen hat,
  • die notwendigen Qualifikationen besitzt,
  • die entsprechende Erfahrung hat und
  • vom Hersteller benannt wurde.

Aufgaben und Verantwortung

Im vierten Abschnitt der DIN EN ISO 14371 geht es in zwei Unterabschnitten konkret um die Definition und Festlegung sowohl der Aufgaben als auch der Verantwortung der Schweißaufsicht.

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Mit der Schweißqualität zusammenhängende Aufgaben nach DIN EN ISO 14731

Im Unterabschnitt 4.1 verweisen die Normverfasser auf den Anhang B der Norm, den die Hersteller zur Festlegung der mit der Schweißqualität zusammenhängenden Aufgaben und Verantwortungen des Personals für schweißtechnische Koordinierungsaufgaben als Leitfaden zu verwenden haben. Im Falle besonderer Anwendungen darf der Inhalt des Anhangs B auch ergänzt werden.

Tipp

Bei Anwendung der DIN EN ISO 14731 gilt es zu beachten, dass nicht sämtliche Bestandteile des Anhangs B für alle Hersteller oder Qualitätssicherungsanforderungen erforderlich sind. Es gilt, eine bedarfsorientierte Auswahl zu treffen. Wenn beispielsweise keine zerstörende Prüfung oder keine Wärmebehandlung nach dem Schweißen durchgeführt wird, sind ein Bestandteil des Abschnitts B.14 (Durchführung zerstörender Prüfungen) sowie des Abschnitts B.15 (Wärmebehandlung nach dem Schweißen) nicht anwendbar.

Aufgaben und Verantwortung festlegen

Der Unterabschnitt 4.2 ist dem Thema „Festlegung der Aufgaben und der Verantwortung“ gewidmet. Den Beginn macht der explizite Hinweis auf die ausschließliche Verantwortlichkeit des Herstellers in Sachen Schweißaufsicht. Die Auswahl der Aufgaben des Schweißaufsichtspersonals erfolgt anhand des Anhangs B der Norm und/oder anhand von Anwendungsstandards.

Im Originaldokument findet sich an dieser Stelle folgender Satz: „Das Kompetenzniveau des Schweißaufsichtspersonals muss der Vielschichtigkeit der schweißtechnischen und der mit dem Schweißen verbundenen Tätigkeiten, Produktart(en), der Kritikalität der Anwendung und den Qualitätsanforderungen, die in den einschlägigen Teilen der Normenreihe ISO 3834 festgelegt sind, entsprechen.“

Jede im Anhang B der Norm aufgeführte Aufgabe darf mit einer Anzahl von Tätigkeiten verknüpft sein, z.B.

  • Überwachung,
  • Inspektion, Nachprüfung oder Bestätigung,
  • Überprüfung der Anforderungen und Vorbereitung.

Tipp

Sofern nicht nur eine Person, sondern mehrere Personen die Schweißaufsicht ausüben, müssen die Aufgaben und die Verantwortung für jede Person individuell festgelegt werden, damit die Verantwortung klar und verständlich definiert ist und die Personen für jede spezielle schweißtechnische Koordinierungsaufgabe die entsprechende Kompetenz aufweisen.

Die Norm verpflichtet den Hersteller, zumindest eine Person zu benennen, die für die schweißtechnischen Koordinierungsaufgaben verantwortlich ist. Für den Fall, dass die Schweißaufsicht untervergeben wird, müssen die Aufgaben und die Verantwortung definiert und dokumentiert werden. Die Einhaltung der Normvorgaben der DIN EN ISO 14731 verbleibt jedoch auch bei einer Untervergabe der Schweißaufsicht in der Verantwortung des Herstellers.

Arbeitsbeschreibung

Der fünfte Abschnitt erläutert die Anforderungen an die Arbeitsplatzbeschreibungen der für die Schweißaufsicht verantwortlichen Schweißaufsichtspersonen.

Allgemeines

Unter der Überschrift „Allgemeines“ verpflichtet die Norm die Hersteller im Unterabschnitt 5.1 dazu, für alle Schweißaufsichtspersonen Arbeitsplatzbeschreibungen zu erstellen, die zumindest deren Aufgaben und Verantwortung sowie den Umfang der Befugnisse enthalten müssen (vgl. Unterabschnitt 5.2 und 5.3). Diese Vorgabe existierte – bis auf die Miteinbeziehung des Umfangs der Befugnisse – bereits in der alten Fassung der Norm. Die nachfolgend aufgeführten drei Anforderungen sind hingegen neu:

  1. Der Hersteller ist verpflichtet, das für das Schweißaufsichtspersonal erforderliche Ausbildungs-, Qualifikations- und Erfahrungsniveau (vgl. Abschnitt 6) festzulegen.
  2. Das Schweißaufsichtspersonal muss in der Lage sein, seine Kompetenz, die ihm zugewiesenen Aufgaben (vgl. Anhang B) zu erfüllen, beispielsweise durch eine Beurteilung am Maßstab des Anhangs A, nachzuweisen.
  3. Für die Ernennung seines Schweißaufsichtspersonals ist jeder Hersteller selbst verantwortlich. Die Ernennung kann nicht auf andere Hersteller übertragen werden.

Aufgaben

Die Festlegung der dem Schweißaufsichtspersonal zugewiesenen Aufgaben erfolgt laut Unterabschnitt 5.2 nach den Vorgaben des Unterabschnitts 4.2 in Verbindung mit dem Inhalt des Anhangs B.

Tipp der Redaktion

Lesen Sie hier mehr zu den Aufgaben der Schweißaufsichtsperson.

Verantwortung und Umfang der Befugnisse

Die Festlegung der dem Schweißaufsichtspersonal zugewiesenen Verantwortung sowie des Umfangs der erforderlichen Befugnisse findet nach folgenden Maßstäben statt:

  • Stellung in der Herstellerorganisation und Verantwortung
  • Umfang der Befugnisse, um die zugewiesenen Aufgaben durchzuführen (vgl. Anhang B)
  • Umfang der Befugnisse, die Annahme oder Validierung technischer Verwaltungsdokumente oder Verträge im Namen des Herstellers gegenzuzeichnen (z.B. Schweißanweisung, Berichte über die Beaufsichtigung), soweit es zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben notwendig ist.

Technische Kenntnisse und Kompetenzen nach DIN EN ISO 14731

Das Herzstück der DIN EN ISO 14731:2019-07 bildet Abschnitt 6. Im Vergleich zur alten Version wurden die drei Qualifizierungsstufen der Schweißaufsicht gestrichen. Stattdessen wurden drei Kompetenzstufen (Level) eingeführt.

Allgemeines

Laut Unterabschnitt 6.1 der Norm müssen sämtliche mit der Schweißaufsicht betrauten Personen Folgendes nachweisen können:

  • Kompetenz in den ihnen zugewiesenen schweißtechnischen Aufgaben
  • technische Kenntnisse in der Schweißtechnik und in verwandten Technologien entsprechend den zugewiesenen Aufgaben, die durch eine Verbindung aus Wissen, Schulung und/oder Erfahrung erworben sind

Hinweis

Den Begriff der Kompetenz kannte die Vorgängernorm nicht. Kompetenz schließt in diesem Kontext auch die Anwendung von schweißtechnischen und verwandten Normen ein, sofern diese den zugewiesenen Aufgaben entsprechen. Wie viel Berufserfahrung eine Schweißaufsicht aufweisen und welches Kompetenzniveau sie vorweisen muss, hängt davon ab, wie schwer der Ausfall eines geschweißten Bauteils wiegen würde. Eine Anleitung zur Beurteilung des Schweißpersonals ist im Anhang A enthalten.

Kompetenzniveaus für das Schweißaufsichtspersonal

Im abschließenden Unterabschnitt 6.2 erläutern und konkretisieren die Normverfasser die neu eingeführten Kompetenzniveaus.

DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung
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Umfassendes Niveau

Umfassendes Niveau bedeutet, das Schweißaufsichtspersonal muss über hochspezialisierte Problemlösungsfähigkeiten verfügen. Diese Fähigkeiten müssen eine kritische und ursprüngliche Bewertung zur Festlegung und Entwicklung der besten technischen und wirtschaftlichen Lösungen bei der Anwendung der Schweißtechnik und verwandter Technologien für hochkomplexe und unvorhersehbare Bedingungen umfassen. Es muss außerdem in der Lage sein, die Schweißtechnik und verwandte Technologien für die Fertigung von Schweißkonstruktionen, einschließlich hochkomplexer Sachverhalte, zu bewältigen und anzupassen. Darüber hinaus müssen in der Schweißaufsicht tätige Personen befähigt sein, Entscheidungen zu treffen und schweißtechnologische sowie mit dem Schweißen verbundene Personalaufgaben zu definieren und zu überprüfen.

Spezifisches Niveau

Spezifisches Niveau bedeutet, das Schweißaufsichtspersonal muss über fortgeschrittene Problemlösungsfähigkeiten verfügen. Diese Fähigkeiten müssen eine kritische Bewertung zur Findung geeigneter technischer und wirtschaftlicher Lösungen bei der Anwendung der Schweißtechnik und verwandter Technologien für komplexe und unvorhersehbare Bedingungen umfassen. Es muss darüber hinaus in der Lage sein, die Anwendung der Schweißtechnik und verwandter Technologien für die Fertigung von Schweißkonstruktionen – einschließlich komplexer Sachverhalte – zu bewältigen. Schweißaufsichtspersonal muss zudem befähigt sein, Entscheidungen zu treffen und die schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen Personalaufgaben festzulegen.

Basisniveau

Basisniveau bedeutet, das Schweißaufsichtspersonal muss über grundlegende Problemlösungsfähigkeiten verfügen, die die Fähigkeit umfassen müssen, bei der Anwendung der Schweißtechnik und verwandter Technologien für übliche grundsätzliche und spezifische Probleme geeignete Lösungen festzulegen und zu entwickeln. Es muss zudem in der Lage sein, in vorhersehbaren Situationen übliche oder Standardschweißtechniken und mit dem Schweißen verbundene Technologien, die geringfügigen Änderungen unterliegen können, zu überwachen. Darüber hinaus müssen mit der Schweißaufsicht betraute Personen befähigt sein, bei gängigen oder Standardarbeiten Entscheidungen zu treffen und die grundlegenden schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen Personalaufgaben zu überwachen.

Autor: Lic.jur./Wiss.Dok. Ernst Schneider

Den kompletten Beitrag finden Sie in „Die Schweißaufsicht im Betrieb“.