Gravierende Schweißfehler an einer Aufstiegsleiter

Auszug aus dem Fachbuch „Schadensfälle beim Schweißen vermeiden“.

Eine Stahlbaufirma fertigte fest angebrachte Aufstiegsleitern an einem Neubau.

Fest angebrachte Aufstiegsleiter mit abgebrochenen Halterohren.

Ein Mitarbeiter wollte auf das Dach des Gebäudes steigen und hielt sich oben am Ende der Leiter jeweils an den Halterohren fest.

Aufstiegsleiter mit Halterohren

Dabei brachen beide Halterohre ab, der Mitarbeiter stürzte rückwärts auf den Boden und verletzte sich schwer. Die folgende Abbildung zeigt die Schweißnaht-Bruchstelle.

Schweißnaht-Bruchstelle

Die örtliche Polizei, die den Unfall aufnahm, stellte die Rohre sicher und bat mich um ein Sachverständigengutachten.

Als Werkstoff für die Rohre wurde Aluminium verwendet. Die Bruchfläche zeigt, dass nur eine minimale Durchschweißung (max. 10 %) vorhanden war.

Sicht auf die ganze Bruchfläche

Die folgenden zwei Abbildungen zeigen sehr deutlich, dass keine Schweißnahtvorbereitung (Anfasung) vorhanden war.

Auf diesen Bildern ist der Sägeschnitt erkennbar.

Die Rohre waren nur abgesägt und stumpf zusammengefügt. In der Zeichnung war eine V-Naht vorgesehen. Die Schweißnaht wurde nur oben daraufgesetzt und teilweise, wahrscheinlich aus optischen Gründen, wieder abgeschliffen. Der Sägeschnitt mit seinen starken Riefen ist fast noch vollständig erhalten, teilweise ist, wie in der folgenden Abbildung zu erkennen, das Schweißgut durchgefallen und mit Oxidhaut versehen, d.h., es war gar keine Verbindung vorhanden.

Das Foto zeigt die sichtbare Oxidhaut eines gravierenden Schweißfehlers an einer Aufstiegsleiter.
Sichtbare Oxidhaut

Beim anschließenden Besuch des Herstellers der Leiter mit der Polizei wurde die Herstellerqualifikation des Betriebs überprüft. Die Firma hatte eine Herstellerqualifikation nach DIN 18800 T7 Klasse C, aber keine für Aluminium. Der Schweißer war nur für Bleche aus Stahl, aber weder für die Rohre aus Stahl (die Leiter war aus verzinktem Stahlrohr) noch für die gebrochene Leiter aus Aluminium qualifiziert.

Die Schadensursachen

Der Schweißer, der die Arbeiten durchgeführt hatte, war für diese Arbeit nicht qualifiziert.

Der Betrieb hatte keinen Schweißer zur Verfügung, der für Rohrschweißungen – weder aus Stahl noch aus Aluminium – qualifiziert war.

Autor: Peter Gerster

Bilder: Peter Gerster

Auszug aus dem Fachbuch „Schadensfälle beim Schweißen vermeiden“.

Tipp der Redaktion

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