Um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten, muss den Angestellten die entsprechende Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. In der nachfolgenden Tabelle 19 sind die persönlichen Schutzausrüstungen angeführt, die gemäß der GUV-V D1 (GUV-R 500, Kapitel 2.26) dem Schweißpersonal für die verschiedenen Schweiß- und Schneidprozesse zur Verfügung gestellt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Zuordnung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu Schweißverfahren
Verfahren | Schweißer-Schutzfilter DIN EN 166 und DIN EN 169 Schutzstufe | Schutzbrille DIN 58211 | Schutzschild, -schirm oder -haube DIN 58214 | Schweißer-Handschuhe DIN EN 420:2010-03 | Leder-Schürze |
Gasschweißen, Flammwärmen, -richten und -härten | 4 bis 8 | x | – | – | – |
Flammlöten | 2 bis 7 | x | – | – | – |
Flammstrahlen | 2 bis 7 | x | – | (x) | – |
Brennfugen, Brennschneiden manuell | 2 bis 8 | x | – | x | x |
Brennschneiden mechanisch | 2 bis 8 | x | – | (x) | x |
Flämmen | 5 bis 8 | – | Schirm oder Haube | x | SeS mit Hitzeschutz |
Lichtbogen-Handschweißen | 9 bis 14 | – | x | x | x |
MIG-, MAG-Schweißen | 10 bis 15 | – | x | x | x |
WIG-, Plasmaschweißen | 5 bis 14 | – | x | x | (x) |
Lichtbogenschneiden | 10 bis 15 | – | x | x | x |
Plasmaschneiden | 11 bis 13 | – | x | x | x |
Unterpulver-Schweißen | DIN 4647-5 | x | – | – | – |
Abbrennstumpf-Schweißen | 1,2 bis 2 | x | – | (x) | Lederschürze |
andere Widerstands-Schweißverfahren | DIN 4647-5 | x | – | (x) | – |
Flammspritzen | 4 bis 6 | x | (x) | (x) | (x) |
Lichtbogenspritzen | 9 bis 11 | – | x | x | x |
Plasmaspritzen | 11 bis 13 | – | x | x | x |
Gießschmelzschweißen | 4 bis 6 | x | (x) | x | x |
Brennbohren | 4 bis 6 | x | Metallgewebeschirm, ohne Sichtscheibe | x | SeS mit Hitzeschutz |
x = erforderlich
(x) = fallweise erforderlich
– = nicht erforderlich
SeS = schwer entflammbarer Schutzanzug
Strahlung und Augenschutz beim Gasschweißen
Schweißhelfer und andere Personen können auf Grund des weiteren Abstands zur Flamme je nach Einsatzbedingungen die Schutzstufen 1 und 2 bis 4 verwenden.
Schweißschutzfilter für das Gasschweißen
Verwendung | Verbrauchgas | Volumendurchsatz | Schutzstufe |
leichte Brennschneidarbeiten und Schweißhelfer | 2 bis 3 | ||
Schweißen und Hartlöten von Schwermetallen | Acetylen | bis 70 l/min über 70 bis 200 l/min über 200 bis 800 l/min über 800 l/min |
4 5 6 7 |
Schweißen mit emittierendem Flussmittel | Acetylen | bis 70 l/min über 70 bis 200 l/min über 200 bis 800 l/min über 800 l/min |
4a 5a 6a 7a |
Brennschneiden | Sauerstoff | biss 900 l/min über 900 bis 2.000 l/min über 2.000 bis 4.000 l/min über 4.000 bis 8.000 l/min über 8.000 l/min |
4 5 6 7 8 |
Flämmen an heißen Werkstücken | 7w 8w |
Anforderungen an die Filter sind in der DIN EN 169 festgelegt.
Anforderungen an die Kennzeichnung, Festigkeit, Alterungsbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit sowie Entflammbarkeit sind für Sichtscheiben und Tragkörper in der DIN EN 166 festgelegt.
Augenschutz beim Lichtbogenschweißen
Zum Schutz der Augen und des Gesichts vor der schädlichen Wirkung starker optischer Strahlung beim Schweißen dienen Augenschutzschilde, -schirme und -hauben mit Schweißerschutzfiltern. Bei den Verfahren der Lichtbogentechnik benötigt man Augenschutzgeräte mit Gesichtsschutz, und der Hals muss gegen Strahlung sowie Spritzer, Funken und Hitze geschützt werden.
Solche Geräte gibt es als:
- Schutzschilde, die mit der Hand gehalten werden
- Schutzschirme, die am Kopfband oder Schutzhelm befestigt werden
- Schutzhauben wie Schutzschirme, aber zusätzlich Kopf und Nacken bedecken
Anforderungen an die Filter sind in der DIN EN 169 festgelegt. Anforderungen an die Kennzeichnung, Festigkeit, Alterungsbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit sowie Entflammbarkeit sind für Sichtscheiben und Tragkörper in der DIN EN 166 festgelegt.
Bei den automatisch abdunkelnden Schweißschutzfiltern erfolgt durch den Lichteinfall beim Zünden des Lichtbogens eine Umsteuerung der Flüssigkeitskristalle in der Filterkassette und dadurch eine erhebliche Dämpfung der optischen Strahlung. Diese stellen eine wichtige Weiterentwicklung der Sichtscheiben mit Filterwirkung dar. Der Schweißer kann die Elektrode oder den Brenner bei guten Lichtverhältnissen präzise am Werkstück ansetzen und bleibt dennoch infolge der sofort wirkenden Abdunklung gegen die optische Strahlung beim Schweißen gesichert. Anforderungen an selbstabdunkelnde Schweißerschutzfilter sind in der DIN EN 379 festgelegt.
Es können auch die Automatikschweißermasken mit Atemschutz ausgeführt werden. Bei der Maske wird die gesamte Atemzone über einen integrierten Luftkanal mit Frischluft versorgt. Die Schweißerschutzschilde, -schirme und -hauben halten bei richtigem Einsatz einen Großteil der aus dem Lichtbogenbereich und dem Schweißbad aufsteigenden Gase und Rauche vom Atembereich des Schweißers fern. Schilde und Schirme mit unten langer und eckiger Bauform, mit großen Abmessungen und rauer Oberfläche sind dabei günstig.
Das Tragen von Kontaktlinsen beim Lichtbogenschweißen führt zu keiner erhöhten Gefährdung. Durch Tragen von geeignetem Augen- und Gesichtsschutz werden Gefährdungen beim Schweißen durch Lichtbogenstrahlung oder Spritzer wie bei anderen Personen ausgeschaltet.
Beim Laserschweißen werden besondere Anforderungen an den Augenschutz gestellt.
Laserschweißen – Wirkung auf Augen und Haut
Spektralbereich | Wirkungen auf das Auge | Wirkungen auf die Haut |
Ultraviolett C (200 … 280 nm) Ultraviolett B (280 … 315 nm) |
Keratitis (Photophthalmia electrica) | Erythem (E. solare), Hautkarzinom beschleunigte Hautalterung zunehmende Pigmentierung |
Ultraviolett A (315 … 400 nm) | Strahlenkatarakt | fotosensitive Reaktionen starke Pigmentierung |
sichtbarer Bereich (400 … 780 nm) | fotochemische und thermische Retinaschädigung | |
Infrarot A (780 … 1.400 nm) | Strahlenkatarakt, thermische Retinaschädigung | thermische Hautschädigung |
Infrarot B (1,4 … 3,0 nm) | thermische Hornhaut- und Linsenschädigung | thermische Hautschädigung |
Infrarot C (3,0 … 1.000 nm) | thermische Hornhautschädigung | thermische Hautschädigung |
Isolation des Lichtbogenschweißers
Gegen eine elektrische Durchströmung ist der beste Schutz des Lichtbogenschweißers eine ausreichende Isolation. Seine Bekleidung ist ein wesentlicher Beitrag dazu.
Schutzschuhe
Durch das Tragen unbeschädigten und trockenen Schuhwerks mit Gummisohle lassen sich die Füße gut schützen.
Die Norm dafür ist:
- DIN EN ISO 20345 „Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe“
Handschuhe
Durch trockene und unbeschädigte Stulpenhandschuhe aus Leder ohne Metallnieten oder -klammern lassen sich die Hände schützen. Vorgeschrieben sind Stulpenhandschuhe an beiden Händen.
Die Handschuhe müssen eine CE-Kennzeichnung haben und der dafür geltenden EU-Richtlinie entsprechen. Dabei unterscheidet man folgende Kategorien (Risikoklassen):
Kategorie 1: geringes Risiko
Die Handschuhe müssen den Grundanforderungen entsprechen und müssen nur mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
Kategorie 2: mittleres Risiko
Die Handschuhe müssen eine Baumusterprüfung haben und werden durch ein Institut getestet. Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen, der Prüfnummer des Instituts, dem Jahr der Prüfung, Piktogrammen und der Funktionsprüfung.
Normen dafür sind:
- DIN EN 12477 „Schutzhandschuhe für Schweißer“
- DIN EN 388 „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“
Arbeitsanzug
Der Arbeitsanzug soll vor Flammen, Schweißspritzern, Hitze und elektrischen Kurzschlüssen schützen. Somit ist der Arbeitsanzug der kritische Teil der Isolation. Er wird schnell durchfeuchtet oder durchschwitzt und damit leitfähig.
Der Elektrodenhalter oder Lichtbogenbrenner darf aus diesem Grund nicht unter den Arm geklemmt oder so gehalten werden, dass Strom durch den menschlichen Körper fließen kann.
Normen dafür sind:
- DIN EN 61482-1 „Arbeiten unter Spannung – Schutzkleidung gegen thermische Gefahren eines elektrischen Lichtbogens“
- DIN EN ISO 11612 „Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen HItze und Flammen“
- DIN EN ISO 11611 „Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren“
- DIN EN 1149-3 bis 5 „Schutzkleidung –Elektrostatische Eigenschaften“
Atemschutz
Bei nicht ausreichender Lüftung müssen Atemschutzgeräte verwendet werden. Siehe hierzu die DGUV Regel:
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
Für Schweißarbeiten geeignete Atemschutzgeräte sind:
- Schlauchgeräte und
- Behälter mit Druckluft (Presslufthammer)
Vor der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Beim Einsatz von Atemschutzgeräten ist eine Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben. Hierzu gehört auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung.
Filtergeräte
Wenn die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Volumenprozent Sauerstoff enthält, können auch Filtergeräte mit Filtern der jeweils notwendigen Schutzstufe geeignet sein. Allerdings dürfen Filtergeräte in Behältern und anderen engen Räumen nicht verwendet werden.
Bei Arbeiten mit offener Flamme oder solchen Tätigkeiten, bei denen es zu Schweißperlenflug kommen kann, ist bei Verwendung von Atemfiltergeräten, insbesondere mit nicht unmittelbar am Atemanschluss angebrachten Gas- oder Kombinationsfiltern, auf die mögliche Gefährdung durch Entzündung der Filter zu achten.
Die Norm hierzu ist:
- DIN EN 529 „Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung“
Schutzmaßnahmen durch Abschirmung, Stellwände oder Vorhänge
Die DGUV-Regel 100-501 fordert bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen zum Lichtbogenschweißen, dass unbeteiligte Personen gegen schädliche Einwirkungen optischer Strahlung auf Augen und Haut geschützt werden. Dies wird erfüllt durch Raumbegrenzungen (Wände, Decken, Fenster) oder Abschirmungen (Stellwände oder Vorhänge). Geeignet sind hierbei lichtundurchlässige Werkstoffe und lichtdurchlässige Vorhänge. Dabei müssen die folgenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sein:
- Transmissionsgrad:
Um den Schutz von Personen auf der gegenüberliegenden Seite des Vorhangs gewährleisten zu können, darf das Material nicht zu lichtdurchlässig sein. - Durchsicht:
Bei Arbeitsplätzen für das Gasschweißverfahren muss jedoch eine gewisse Lichtdurchlässigkeit gegeben sein, um Konturen und grobe Details erkennen zu können. - Reflexionsgrad:
Um den Schweißer selbst zu schützen, darf nur ein geringer Teil der Strahlung reflektieren. - Beständigkeit gegen UV-Strahlung:
Die Lichtdurchlässigkeit des Materials darf sich durch die Einwirkung von UV-Strahlen nur innerhalb gewisser Grenzen ändern, sodass ein Langzeitschutz gegeben ist. - Entflammbarkeit:
Das Material muss schwerentflammbar und selbstverlöschend sein. - Kennzeichnung:
Der Vorhang für Lichtbogenschweißverfahren muss dauerhaft mit dem Kennbuchstaben „E“ gekennzeichnet sein. Abschirmungen für Gasschweißverfahren sind mit der dauerhaften Beschriftung „Nicht für Lichtbogen“ zu versehen.
Bildquellen:
- Bild Schweißaufsicht: Redaktion Schweißaufsicht
- Persönliche Schutzausrüstung beim Schweißen: Thinkstock
- Atemschutzgeräte beim Schweißen: Redaktion Schweißaufsicht