Grundsätzlich dürfen in den Ausführungsklassen EXC2, EXC3 und EXC4 Schweißungen nur mit Schweißanweisungen ausgeführt werden, die durch eines der in den Ausführungsnormen zugelassenen Verfahren qualifiziert wurden. In der Ausführungsklasse EXC1 ist die Qualifizierung von Schweißverfahren zwar nicht erforderlich, darf aber in den Ausführungsunterlagen explizit festgelegt werden.
Zur Gültigkeit der hier genannten Qualifizierungen geben die relevanten Ausführungsnormen Auskunft. Falls dort festgelegt, müssen Arbeitsprüfungen in Übereinstimmung mit der zutreffenden Qualifizierungsnorm ausgeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
Stahltragwerke nach EN 1090-2 und Prozesse 111, 114, 12, 13 und 14
In den Ausführungsklassen EXC3 und EXC4 dürfen Schweißverfahren durch eine Schweißverfahrensprüfung oder durch eine vorgezogene Arbeitsprüfung und NEU auch durch Standardschweißverfahren (sofern dies nach den Ausführungsunterlagen zulässig ist) qualifiziert werden. Für die Qualifikation von Schweißverfahren in EXC2 stehen noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
Methoden der Qualifizierung | Maßgebende Norm | Zulässig bei Ausführungsklassen |
Schweißverfahrensprüfungen | EN ISO 15614-1 *
EN ISO 17660-1/ EN ISO 17660-2 ** |
EXC2
EXC3 EXC4 |
Vorgezogene Arbeitsprüfung | EN ISO 15613
EN ISO 17660-1/ EN ISO 17660-2 ** |
|
Standardschweißverfahren | EN ISO 15612 | EXC2
EXC3 und EXC 4 nur, sofern nach den Ausführungsunterlagen zulässig |
vorliegende schweißtechnische Erfahrung | EN ISO 15611 | EXC2 |
Einsatz von geprüften Schweißzusätzen | EN ISO 15610 | |
* = Die Qualifizierung von Schweißverfahren nach EN ISO 15614-1 muss der Stufe 2 entsprechen.
** = nur für Verbindungen zwischen Betonstahl und anderen Stahlbauteilen anwendbar |
Besondere Anforderungen
Für die nachfolgend hier beschriebenen Qualifizierungen von Schweißausführungen sind nach Abschnitt 7.4.1.2 der Norm weitergehende Anforderungen zu beachten:
- Kehlnähte an Stahlsorten ≥ S460
- Kehlnähte mit tiefem Einbrand, die mithilfe eines vollmechanisierten Schweißverfahrens hergestellt werden
- Schweißen auf Fertigungsbeschichtungen
- Schweißen bestimmter nichtrostender Stähle untereinander sowie mit Baustählen
- Falls Kerbschlagbiegeprüfungen festgelegt sind, müssen sie bei der niedrigsten Temperatur durchgeführt werden, die die Produktnorm für die Kerbschlagarbeit der Stahlsorte erfordert.
- Bei Stählen nach EN 10025-6 ist eine Probe für die Mikroschliffuntersuchung notwendig. Fotografien des Nahtaufbaus, der Schmelzlinie und der WEZ sind zu dokumentieren. Mikrorisse sind grundsätzlich nicht zulässig.
Stahltragwerke nach EN 1090-2 bei anderen Schweißprozessen
Die Qualifizierung von Schweißverfahren anderer nach der Norm zugelassener Schweißprozesse erfolgt nach den im Folgenden aufgelisteten Regelwerken.
Ordnungsnummer | Prozess | Qualifizierung des Verfahrens nach Norm |
21 | Widerstandspunktschweißen | EN ISO 15614-12 |
22 | Rollennahtschweißen | |
23 | Buckelschweißen | |
24 | Abbrennstumpfschweißen | EN ISO 15614-13 |
42 | Reibschweißen | EN ISO 15620 |
52 | Laserstrahlschweißen | EN ISO 15614-11 |
783 | Hubzündungs-Bolzenschweißen mit Keramikring oder Schutzgas | EN ISO 14555 |
784 | Kurzzeit-Bolzenschweißen mit Hubzündung | |
786 | Kondensatorentladungs-Bolzenschweißen mit Spitzenzündung1 |
Aluminiumtragwerke nach EN 1090-3
In den Ausführungsklassen EXC3 und EXC4 dürfen Lichtbogen-Schweißverfahren ausschließlich durch eine Schweißverfahrensprüfung oder durch eine vorgezogene Arbeitsprüfung qualifiziert werden. Für die Qualifizierung von Lichtbogen-Schweißverfahren in EXC2 stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
Methoden der Qualifizierung | Maßgebende Norm |
Schweißverfahrensprüfungen | EN ISO 15614-2 |
vorgezogene Arbeitsprüfungen | EN ISO 15613 |
Standardschweißverfahren | EN ISO 15612 |
Für andere Schweißprozesse sind vorgezogene Arbeitsprüfungen (EN ISO 15613) oder, soweit geeignet, Verfahrensprüfungen nach dem maßgebenden Teil der Reihe EN ISO 15614 zur Qualifikation heranzuziehen.
Besondere Anforderungen
Folgende Zusatzanforderungen nach Abschnitt 7.4.1 der Norm sind zu beachten, sofern die Qualifizierung mittels Schweißverfahrensprüfung oder vorgezogener Arbeitsprüfung erfolgt:
- Stumpfnähte qualifizieren keine Kehlnähte.
- Für die Qualifizierung von Kehlnähten muss die Verfahrensprüfung nach EN 1090-3, Anhang C eingeschlossen sein.
Das Qualifizieren von Rührreibschweißverfahren muss EN ISO 25239-4 entsprechen.
Tragende kaltgeformte Bauteile und Bauelemente
Im Anwendungsbereich der Norm EN 1090-4 wird neben dem Einsatz des Widerstandspunktschweißens (Verweis auf EN 1090-2) und dem Schweißen auf der Baustelle ausschließlich das Schweißen von individuell hergestellten, kaltgewalzten Hohlprofilen aus Stahl thematisiert. Diese Arbeiten müssen mit einem qualifizierten Verfahren durchgeführt werden, für die eine Schweißanweisung nach EN ISO 15607 erstellt werden muss.
Im Bereich der Norm EN 1090-5 werden ausschließlich Schweißungen auf der Baustelle im Sinne des „Abdichtens” beim Verlegen tragender, kaltgeformter Bauteile und Bauelemente aus Aluminium behandelt. Spezifische Anforderungen an eine Schweißanweisung werden dort ebenso wenig gestellt wie an die Qualifizierung von Schweißverfahren.
Autor: Dipl.-Ing. Jürgen Bialek
Bildquelle:
- Qualifizierung von Schweißverfahren und die DIN EN 1090: kzenon/iStock/Getty Images