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Der Deutsche Verband für Schweißen und verwandte Verfahren (DVS) hat das Merkblatt DVS 0701 „Übertragbarkeit von Schweißanweisungen für Standardschweißverfahrensprüfungen (SWPS)“ veröffentlicht.
Die Normenreihe DIN EN 1090 (Teile 1–3) „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken“ regelt die Herstellung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen nach einem einheitlichen europäischen Standard. Sie legt zudem die Anforderungen an die Herstellerbetriebe solcher Produkte fest, um eine nachweisbar reproduzierbare Qualität der Produkte sicherstellen zu können.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Den vollständigen Beitrag finden Sie im Produkt „Die Schweißaufsicht im Betrieb“.
Inhaltsverzeichnis
Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) für Zertifizierung unverzichtbar
Die wesentliche Herausforderung für Unternehmen des Stahl- und Aluminiumbaus in Deutschland besteht in einer konsequent vorgeschriebenen Zertifizierung von Herstellern für Bauprodukte. Eine solche Zertifizierung bedarf als zentrale Anforderung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), die alle wesentlichen Prozesse der Herstellung solcher Bauprodukte umfasst, d.h.,
- von der Bemessung und der Herstellung
- über den Korrosionsschutz
- bis hin zur Montage.
Das Ziel ist die Schaffung einer ständigen, eigenverantwortlichen Produktionsüberwachung durch den Hersteller. Weitere wichtige Kriterien, die ein Hersteller für eine erfolgreiche Zertifizierung nach DIN EN 1090 erfüllen und nachweisen muss, sind
- besondere Personalanforderungen,
- Aspekte der betrieblichen Einrichtung sowie
- ein funktionierendes Qualitätssystem.
Schweißanweisungen für Standardschweißverfahren werfen Fragen auf
Ein zentraler Bestandteil der durch die Normenreihe DIN EN 1090 vorgeschriebenen werkseigenen Produktionskontrolle ist die Qualifizierung der verwendeten Schweißprozesse, die Dokumentations- und Prüfpflichten unterliegt. So dürfen Produkte ab der Ausführungsklasse EXC 2 ausschließlich noch unter Anwendung qualifizierter Schweißanweisungen produziert werden, die auf Qualifizierungen (Welding Procedure Qualification Records – WPQR) beruhen.
Hersteller (z.B. von Schweißstromquellen) führen diese Qualifizierungen durch und bieten SWPSen (Schweißanweisung für Standardschweißverfahren) an. Diese Qualifizierungen sind zum Teil gerätebezogen, zum Teil mit einer universalen Gültigkeit, die auf andere Geräte auch anderer Stromquellenhersteller übertragen werden kann. Diesbezüglich bestehen nach Meinung des DVS und des ZVEI noch offene Fragen und Interpretationsspielräume. Vor diesem Hintergrund haben die beiden Verbände die nachstehend skizzierten unverbindlichen Eckpunkte formuliert, die dem Schweißpersonal in der Praxis als Interpretationshilfe dienen können.
Das sind die Rahmenbedingungen für die Anwendung von SWPSen
Die Anwendung von technischen Normen erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis. Rechtsverbindlichkeit erlangen sie in Fällen, in denen Gesetze oder Rechtsverordnungen, beispielsweise EU-Richtlinien oder -Verordnungen, auf sie verweisen. Darüber hinaus können Vertragspartner die verbindliche Anwendung von technischen Normen vertraglich vereinbaren.
Auch für den Fall, dass die Einhaltung technischer Normen nicht verbindlich vorgeschrieben ist und diese dementsprechend nicht angewendet wurden, dienen sie im Streitfall als Entscheidungshilfe. Denn die Gerichte bedienen sich in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts technischer Normen, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten und somit die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet hat.
Verwendung von Standard-WPS-Paketen
Für den Fall, dass die Normenreihe DIN EN 1090 Anwendung findet, können nach Auffassung des DVS und des ZVEI bei der Verwendung von Standard-WPS-Paketen die nachstehend erläuterten Aspekte herangezogen werden:
Qualitätsanforderungen erfüllen
Wer Bauprodukte herstellt, ist dafür verantwortlich, dass die geschweißten Bauteile die Qualitätsanforderungen erfüllen.
Schweißaufsicht beschäftigen
Wer Bauprodukte herstellt, beschäftigt eine Schweißaufsicht gemäß DIN EN ISO 14731 „Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung“.
Vgl. dazu DIN EN ISO 15612:2018-10
Schweißanweisung erstellen
Wer eine Schweißanweisung für Standardschweißverfahren (qualifizierte Schweißanweisung – SWPS) erstellt, darf weitere Anforderungen festlegen, die es nach seiner Ansicht zu befolgen gilt.
Vgl. dazu DIN EN ISO 15612:2018-10
Die qualifizierte Schweißanweisung kann ggf. nur auf solche Schweißstromquellen und Schweißausrüstungen übertragbar sein, die elektrisch vergleichbar sind mit denjenigen Geräten, anhand derer die Schweißanweisung qualifiziert wurde.
Vgl. dazu Merkblatt DVS 0973-1
Hersteller von Bauprodukte ist verantwortlich
Der Hersteller der Bauprodukte ist dafür verantwortlich, dass eine erworbene SWPS auf seine eingesetzten Schweißstromquellen übertragen werden kann.
Vgl. dazu DIN EN ISO 15612:2018-10 sowie DIN EN 1090-2:2018-09
Für die ersten fünf gemäß den Vorgaben einer WPS geschweißten Anschlüsse müssen die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zum Nachweis der WPS unter Fertigungsbedingungen ist die Bewertungsgruppe B erforderlich.
- Die zu inspizierende Mindestlänge beträgt 900 mm.
Für den Fall, dass die Inspektion fehlerbehaftete Ergebnisse liefert, muss im Rahmen einer Untersuchung Ursachenforschung betrieben werden. Befolgen Sie zu diesem Zweck die Anleitung gemäß EN ISO 17635 „Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen – Allgemeine Regeln für metallische Werkstoffe“. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Musterprüfung ist, mit einer WPS, die in der Fertigung angewendet wird, eine abnahmefähige Qualität herzustellen.
Anerkennung von Standardschweißverfahren
Generell gilt die Anerkennung von Standardschweißverfahren im Kontext der DIN EN 1090-2:2018-09 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ gemäß Tabelle 12.
Es ergibt sich ein Anwendungsbereich für eine SWPS für Werkstoffe bis einschließlich der Festigkeitsklasse S355 mit einer maximalen Werkstoffdicke von 50 mm.
Vgl. dazu DIN EN ISO 15612:2018-10
Hinweis: Bei höheren Festigkeitsklassen bedarf es stets einer Anerkennung nach DIN EN ISO 15613 oder DIN EN ISO 15614-1. |
Autor: Ernst Schneider
Den kompletten Beitrag finden Sie im Produkt „Die Schweißaufsicht im Betrieb“.